Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Karlsruhe 24.02.2023 11 S 139/21, NWB 20/2023 S. 1422

WEG | Buchhaltungsbüro in Hobby- und Abstellraum

Eine „Teileigentumseinheit bestehend aus Hobby- und Abstellraum“ kann auch zu Zwecken eines gewerblichen Buchhaltungsbüros genutzt werden.

Anmerkung:

Maßgebend für die zulässige Nutzung ist die in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung, die durch Auslegung der in einer Teilungserklärung enthaltenen Formulierung zu ermitteln ist. Im Streitfall war nach Ansicht des Gerichts entscheidend, dass die Teilungserklärung von einer „Teileigentumseinheit“ spricht, mithin vom Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, und sich eine konkrete Nutzungsvorgabe aus der gewählten Formulierung „Teileigentum bestehend aus Hobby- und Abstellraum“ nicht sicher ableiten lässt. Die Nutzung als Buchhaltungsbüro ist daher rechtlich nicht zu ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen