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KG Berlin 09.03.2023 2 U 56/19, NWB 20/2023 S. 1422

GmbH | Abberufung eines sich nicht neutral verhaltenden Geschäftsführers

Macht sich der Geschäftsführer einer GmbH in einem länger anhaltenden Gesellschafterstreit zum einseitigen Fürsprecher eines der an dem Streit beteiligten Gesellschafter, kann dies seine Abberufung aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) rechtfertigen.

Anmerkung:

Bereits aufgrund der ihr gegenüber ihrem Mehrheitsgesellschafter obliegenden Treuepflicht war die beklagte GmbH – und damit auch der sie gesetzlich vertretende Geschäftsführer – verpflichtet, das im Verhältnis der Gesellschafter ergangene rechtskräftige Urteil des LG [...] zu respektieren, so das Gericht. Niemand vertrete die Ansicht, dass ein Geschäftsführer berechtigt sei, sich über ein rechtskräftiges Urteil hinwegzusetzen, das in einem Prätendentenstreit ergangen ist, um seine eigene abweichende Auffassung an...

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