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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 7/20 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde einer Behörde gegen einen positiven Beschluss des Sozialgerichts in einstweiligen Rechtsschutz ist bei einer Änderung der Sachlage ab dem Zeitpunkt der Änderung zulässig, da in diesem Fall das Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Beschluss vom , L 8 SO 49/18.

Fundstelle(n):
QAAAJ-39988

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 23.03.2020 - L 8 AY 7/20 B ER

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