Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Chemnitz Urteil v. - 2 Sa 144/21

Gesetze: § 15 Abs 1 AGG; § 15 Abs 2 AGG; § 6 AGG; § 7 AGG; § 1 AGG; § 164 SGB IX 2018; § 165 SGB IX 2018

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Einladungspflicht des § 165 SGB IX setzt voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber eine freie, freiwerdende oder neue Stelle tatsächlich zu besetzen hat.

2. Initiativbewerbungen, d.h. Bewerbungen ohne Anlass, lösen eine Einladungspflicht daher nur dann aus, wenn eine zur "Blindbewerbung" passende Stelle beim öffentlichen Arbeitgeber im unter Nummer 1 genannten Sinne zu besetzen ist.

3. Schreibt der öffentliche Arbeitgeber eine Stelle nur aus, um den Markt zu testen, ohne dass eine Stelle tatsächlich zu besetzen wäre, hat er im Rahmen abgestufter Darlegungs- und Beweislast konkrete Anhaltspunkte dazu vorzutragen, dass und warum eine Stellenbesetzung von Beginn an nicht beabsichtigt war.

4. Kommt der öffentliche Arbeitgeber dem nach, liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine freie, freiwerdende oder neue Stelle vorhanden war, letztlich beim Anspruchsteller, d.h. bei dem Bewerber.

Fundstelle(n):
NAAAJ-39976

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Chemnitz, Urteil v. 22.08.2022 - 2 Sa 144/21

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen