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BFH Urteil v. - VI R 155/88 BStBl 1990 II S. 134

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem bekannten Wintersportort zur Skihauptsaison als Werbungskosten

Leitsatz

Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang, der von einem Ärzteverband veranstaltet wird und mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden kann, ist nicht ganz überwiegend beruflich veranlaßt, wenn der Lehrgang nach Programm und Durchführung in nicht unerheblichem Maße die Verfolgung privater Erlebnis- und Erholungsinteressen zuläßt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Lehrgang zur Skihauptsaison an bekannten Wintersportorten stattfindet und weitgehend Gelegenheit zur Ausübung des Wintersports bietet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 134
BFH/NV 1990 S. 3 Nr. 1
QAAAA-93089

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BFH, Urteil v. 19.10.1989 - VI R 155/88

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