Online-Nachricht - Montag, 15.05.2023

Verbraucherschutz | Klage gegen Stromanbieter wegen Preiserhöhung erfolgreich (vzbv)

Das Landgericht Hamburg hat dem Energieversorger Fuxx-Die Sparenergie verboten, Abschlagszahlungen für Stromlieferungsverträge ohne wirksame Preiserhöhungen anzuheben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, weil der Stromdiscounter trotz Preisgarantie während der laufenden Abrechnungsperiode eine massive Erhöhung der Abschläge angekündigt hatte.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Fuxx hatte im Herbst 2021 Kunden per E-Mail mitgeteilt, dass sich ihr „monatlicher Zahlbetrag“ wegen der Energiekrise und den entsprechend gestiegenen Kosten ab dem kommenden Monat erhöht. So sollte ein Kunde statt 69 Euro künftig 106 Euro im Monat zahlen – obwohl das Abrechungsjahr noch nicht vorbei war und der zugrunde gelegte Stromverbrauch geringer war als zuvor.

  • Betroffene Kunden hatten zudem Verträge mit einer eingeschränkten Preisgarantie abgeschlossen. Demnach waren Preiserhöhungen infolge gestiegener Strombeschaffungskosten 24 Monate lang ausgeschlossen.

  • Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Erhöhung der Abschlagszahlungen rechtswidrig war. Eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten sei wegen der eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig gewesen.

  • Das Unternehmen habe gegenüber seinen Kunden dagegen angegeben, dass es zur einseitigen Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten berechtigt war. Das sei unwahr und irreführend, so das Gericht.

Hinweis:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Volltext ist auf der Homepage des vzbv veröffentlicht.

Quelle: vzbv online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
LAAAJ-39874