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IWB Nr. 10 vom Seite 388

Schweiz: Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Darlehen an nahestehende Personen

Anna Tempelmann und Benedikt Wenzel

[i]ESTV, Rundschreiben Nr. 203 v. 7.2.2023 und Rundschreiben Nr. 204 v. 8.2.2023 unter https://go.nwb.de/fhdgjNachdem Niedrig- bzw. zeitweise Negativzinsen einige Jahre auf der Tagesordnung standen, läuteten steigende Zinsen in den letzten Monaten eine Trendwende ein. Der Anstieg des Zinsniveaus spiegelt sich auch im massiven Anstieg der steuerlich anerkannten Zinssätze für Darlehen zwischen nahestehenden Personen der Schweizer Finanzverwaltung wider. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich in einem Rundschreiben (zuletzt im Februar 2023) steuerlich anerkannte Zinssätze bzw. sog. Safe Haven-Zinssätze für Darlehen von und an Schweizer Gesellschaften in Schweizer Franken sowie Fremdwährungen. Die ESTV geht bei der Anwendung dieser „Safe Haven“-Zinssätze ohne weiteren Nachweis davon aus, dass es sich um fremdübliche Zinssätze handelt. Die „Safe Haven“-Zinssätze der ESTV sind für die deutsche Finanzverwaltung nicht bindend.

I. Zinssätze für Darlehen von Schweizer Gesellschaften an nahestehende Personen

[i]Mindestzinssatz von 1,5 % in Schweizer FrankenFür Darlehen in Schweizer Franken von Schweizer Gesellschaften an nahestehende Personen, die aus Eigenkapital finanziert werden, beträgt der steuerlich anerkannte Zinssatz im Jahr 2023 mindestens 1,50 % (2022: 0,25 ...

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