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BFH Urteil v. - VIII R 16/87 BStBl 1990 II S. 1101

Gesetze: ZRFG § 3

Zugmaschine ist keine Maschine oder maschinelle Anlage; sie dient ihrer Art nach nicht unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozeß

Leitsatz

Maschinen und maschinelle Anlagen i.S. von Abschn. I Nr. 2 Abs. 5 Satz 2 des zu § 3 ZRFG ergangenen (BStBl I 1978, 451) sind Vermögensgegenstände, die keine Gebäude sind und ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozeß dienen. Eine Zugmaschine ist keine Maschine oder maschinelle Anlage in diesem Sinn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1101
BFH/NV 1990 S. 82 Nr. 11
NAAAA-93077

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BFH, Urteil v. 02.05.1990 - VIII R 16/87

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