Zur Rechtmäßigkeit der
Festsetzung von Einfuhrabgaben und Zollzuschlag, wenn bei einer
Kontrolle von Reisenden im "Grünen Kanal" mitreisende Personen nicht
anwesend sind
Leitsatz
1. Die Festsetzung
von Einfuhrabgaben ist rechtmäßig, wenn der Wert der mitgeführten Waren
die persönliche Einreisefreimenge überschreitet. Es kommt dabei
nicht auf die Eigentumsverhältnisse an der mitgeführten Ware an.
2. Die persönliche Einreisefreimenge
kann nur von Personen geltend gemacht werden, die die Waren entweder
unmittelbar physisch mit sich führen oder jedenfalls bei einer durchgeführten
Kontrolle selbst physisch anwesend sind.
Fundstelle(n): UStB 2023 S. 209 Nr. 7 UStB 2023 S. 209 Nr. 7 OAAAJ-39821
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 02.03.2023 - 4 K 114/22
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