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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 591/21

Gesetze: EStG § 34a

Keine Minderung der Nachversteuerung durch Reinvestitionen

Leitsatz

  1. Der gesondert festzustellende nachversteuerungspflichtige Betrag ist nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten von investierten Wirtschaftsgütern zu mindern.

  2. Das für die Einkommensteuerveranlagung zuständige Finanzamt ist für die gesonderte Feststellung des nachversteuerungspflichtigen Betrags auch dann zuständig, wenn für die Ermittlung der zugrunde liegenden Einkünfte ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b) AO durchzuführen ist.

Fundstelle(n):
JAAAJ-39814

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 19.10.2022 - 4 K 591/21

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