Verfahrensrecht | Zwischenbilanz zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (hib)
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/6734) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/6503).
Das BZSt hat dem BMF inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden ist, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen. Die im Zusammenhang mit der Einführung der Mitteilungspflichten entstandenen Kosten werden mit 44,5 Millionen Euro angegeben.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 358 (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-39807