Gesetzgebung | EU-Kommission will Korruptionsbekämpfung verstärken (Kommission)
Die EU-Kommission will Korruption in der EU und weltweit stärker bekämpfen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf Prävention und Schaffung einer Kultur der Integrität gelegt werden, in der Korruption nicht toleriert wird. Gleichzeitig sollen die Durchsetzungsinstrumente gestärkt werden.
Zentrale Elemente der Vorschläge:
I. Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung
In einer gemeinsamen Mitteilung führen die Kommission und der Hohe Vertreter bestehende Arbeiten zusammen und entwickeln neue Richtungen und neue Instrumente auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, was auch einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung auf globaler Ebene darstellt. Ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung, in dem Strafverfolgungsbehörden, öffentliche Stellen, Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger zusammenkommen, wird die Korruptionsprävention in der gesamten EU vorantreiben und bewährte Verfahren und praktische Leitlinien ausarbeiten. Eine zentrale Aufgabe des Netzes wird darin bestehen, die Kommission bei der Erfassung gemeinsamer Bereiche zu unterstützen, in denen EU-weit ein hohes Korruptionsrisiko besteht. Die Arbeit des Netzes wird in eine EU-Antikorruptionsstrategie einfließen, die in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entwickelt werden soll, um die Wirkung und Kohärenz der EU-Maßnahmen zu maximieren.
Innerhalb der EU-Organe gibt es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. In der Mitteilung werden die geltenden Ethik-, Integritäts- und Transparenzvorschriften dargelegt, die Korruption innerhalb der EU-Organe verhindern sollen. Dieser Rahmen muss nicht nur rigoros und kohärent angewandt, sondern auch laufend auf den neuesten Stand gebracht werden.
II. Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
Die Kommission schlägt eine Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption vor. Mit dem Vorschlag wird der bestehende EU-Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung modernisiert durch:
a) Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität
Sensibilisierung für Korruption durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Forschung und Bildungsprogramme zur Verringerung von Korruptionsrisiken und -delikten.
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter sowie zur Regelung der Interaktion zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu erlassen.
Einrichtung spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen und Gewährleistung angemessener Ressourcen und Schulungen für die Behörden, die für die Korruptionsprävention und -bekämpfung zuständig sind.
b) einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen
Harmonisierung der Definitionen von Straftaten, die als Korruptionsdelikte verfolgt werden, sodass nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten darunter fallen. Mit dem Vorschlag sollen alle Straftaten gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nun auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt werden, und Korruption im öffentlichen und privaten Sektor werden in ein und demselben Rechtsakt behandelt.
Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für natürliche und juristische Personen und Harmonisierung erschwerender und mildernder Umstände.
c) Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption
Ermittlungsinstrumente: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte über geeignete Ermittlungsinstrumente zur Korruptionsbekämpfung verfügen.
Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Vorrechte und Befreiungen bei Korruptionsermittlungen durch ein wirksames und transparentes, im Voraus gesetzlich festgelegtes Verfahren zeitnah aufgehoben werden können.
Einführung von Mindestvorschriften über die Verjährungsfrist, um zu gewährleisten, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Korruptionsdelikte vor Gericht zu bringen.
III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte
Die EU-Sanktionen tragen dazu bei, zentrale Ziele der GASP wie die Wahrung des Friedens, die Stärkung der internationalen Sicherheit sowie die Festigung und Unterstützung der Demokratie, des Völkerrechts und der Menschenrechte zu erreichen. Mit dem heutigen Vorschlag wird die EU in der Lage sein, weltweit gegen schwere Korruptionsdelikte vorzugehen, unabhängig davon, wo diese begangen werden. Der Vorschlag ergänzt und verstärkt die internen und externen Korruptionsbekämpfungsinstrumente der EU und zeigt ihre Entschlossenheit, alle Instrumente, einschließlich GASP-Sanktionen, zur Bekämpfung der Korruption einzusetzen.
Die vorgeschlagene Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption muss vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und angenommen werden, bevor sie zu EU-Recht werden kann.
Der vorgeschlagene neue Rahmen für GASP-Sanktionen gegen Korruption muss vom Rat erörtert und angenommen werden.
Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 3.5.2023 (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-39725