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Nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung und Beitragsfreiheit am Beispiel einer Betriebsveranstaltung
Bis wann kann eine Pauschalversteuerung in der Lohnabrechnung noch wirksam berücksichtigt werden?
Insbesondere am Beispiel der betrieblichen Weihnachtsfeier taucht in der Praxis oftmals folgende Frage auf: Die Kosten und Rechnungen dieser Veranstaltung werden regelmäßig erst im Folgejahr in der Finanz- und Lohnbuchhaltung berücksichtigt. Nicht selten erfolgt die Vorlage auch erst nach dem Februar des Folgejahrs, insbesondere dann, wenn diese steuerlichen Tätigkeiten von externen Dienstleistern wie Steuerberatern durchgeführt werden, die auf die entsprechende Weiterleitung durch die Mandanten angewiesen sind. Der Arbeitgeber möchte regelmäßig nicht, dass seine Belegschaft mit Abgaben aufgrund der Teilnahme an der Weihnachtsfeier belastet wird, so dass eine Übernahme der Abgaben gewünscht ist. Diese sieht das Steuerrecht mit § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG und einem Pauschalsteuersatz i. H. von 25 % vor. Nach § 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV sind solche besteuerten Einnahmen unter gewissen Voraussetzungen auch sozialversicherungsfrei. Ist dieses Vorgehen jedoch zeitlich grenzenlos nach der Veranstaltung möglich? Zumindest aktuell trennen sich hier mit Ablauf des Februars des Folgejahrs nach der Veranstaltung noch die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Wege. Was in dem Zusammenhang zu beachten is...