Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entgegen so weit, als über den Streitgegenstand entschieden worden ist und solange kein neuer Sachverhalt dazu festgestellt wird
Leitsatz
Das FA ist an die gerichtliche Entscheidung gebunden, daß die Steuer in dem angefochtenen Bescheid wegen des Abzugs von Betriebsausgaben herabzusetzen ist. Einer Änderung dieses Bescheids - auch wenn er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist - steht deshalb die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entgegen, solange dazu kein neuer Sachverhalt festgestellt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1032 BFH/NV 1990 S. 81 Nr. 11 EAAAA-93041
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.