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BFH Urteil v. - I R 145/87 BStBl 1990 II S. 1032

Gesetze: AO 1977 § 164FGO § 110

Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entgegen so weit, als über den Streitgegenstand entschieden worden ist und solange kein neuer Sachverhalt dazu festgestellt wird

Leitsatz

Das FA ist an die gerichtliche Entscheidung gebunden, daß die Steuer in dem angefochtenen Bescheid wegen des Abzugs von Betriebsausgaben herabzusetzen ist. Einer Änderung dieses Bescheids - auch wenn er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist - steht deshalb die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entgegen, solange dazu kein neuer Sachverhalt festgestellt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1032
BFH/NV 1990 S. 81 Nr. 11
EAAAA-93041

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BFH, Urteil v. 07.02.1990 - I R 145/87

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