Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Bayern Beschluss v. - L 2 SB 129/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. In Verfahren nach dem SGB IX sind Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz nicht völlig ausgeschlossen, unterliegen allerdings besonderen gesteigerten Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes. Eine besondere Härte kann nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden, z.B. dann, wenn die Gefahr besteht, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Existenzminimum nicht mehr gesichert werden kann.

2. Die Möglichkeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge zu beziehen, stellt keine einen Ausnahmefall begründende besondere Härte im vorstehenden Sinne dar.

Fundstelle(n):
HAAAJ-39430

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 13.10.2022 - L 2 SB 129/22 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen