1. Anspruch auf Erteilung der Zustimmung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zivilrechtlicher Natur; ob Verweigerung der Zustimmung rechtsmißbräuchlich, haben Finanzbehörden und Finanzgerichte nicht zu prüfen - 2. §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 33a Abs. 1a
EStG verfassungsmäßig
Leitsatz
1. Der Anspruch des Unterhaltsleistenden gegenüber dem Unterhaltsempfänger auf Erteilung der Zustimmungserklärung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Ob die Verweigerung einer solchen Willenserklärung rechtsmißbräuchlich ist, haben die Finanzbehörden und Finanzgerichte nicht zu prüfen.
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