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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 1695/22

Gesetze: SGB IX § 152 Abs. 1; SGB IX § 152 Abs. 3; VersMedV Teil B Nr. 16.6 Anl. zu § 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein chronisches Fatiqué-Syndrom kann Folge einer schwerwiegenden Erkrankung wie Krebs sein, auch wenn keine Chemotherapie erforderlich wird und ist dann im Funktionssystem "Gehirn einschließlich Psyche" (VG, Teil B, Nr. 3.7) zu berücksichtigen.

2. Bei Leukämie ist diese Folgeerkrankung ausdrücklich nach Ablauf der Heilungsbewährung in den VG (Teil B, Nr. 16.6) als mögliche verbliebe Auswirkung genannt.

Fundstelle(n):
JAAAJ-39370

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.03.2023 - L 6 SB 1695/22

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