Zur Annahme einer wirtschaftlichen Einheit, wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte auf einem gemeinsamen Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch) zusammengeschrieben sind
Leitsatz
Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG bildet jedes rechtlich selbständige Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit. Die Führung mehrerer rechtlich selbständiger Wohnungseigentumsrechte auf einem gemeinsamen Wohnungsgrundbuch und/oder das tatsächliche Aneinandergrenzen (Übereinanderliegen) der Wohnungen führt nicht dazu, daß diese Wohnungseigentumsrechte eine wirtschaftliche Einheit bilden (Abgrenzung zum Urteil vom II R 79/86, BFHE 150, 274, BStBl II 1987, 840).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1016 BFH/NV 1990 S. 74 Nr. 10 OAAAA-93029
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