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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 1550/20

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1, ErbStG § 13a Abs. 2, ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 2

Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG

Widerruf der Schenkung

fiktive Behandlung des Beschenkten als Nießbraucher

Leitsatz

1. Die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 ErbStG und § 13a Abs. 2 ErbStG sind auch dann zu gewähren, wenn der Erwerber aufgrund eines ihm von einem Mitunternehmer schenkweise oder von Todes wegen zugewendeten Nießbrauchs an einem Anteil an einer Personengesellschaft Mitunternehmer wird.

2. Dasselbe gilt auch dann, wenn der ehemals Beschenkte aufgrund eines Widerrufs einer Schenkung nach der Vorschrift des § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist und es sich damit nicht um einen von Beginn an tatsächlich eingeräumten, sondern um einen kraft Gesetzes angeordneten rückwirkenden fiktiven Nießbrauch handelt.

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 225 Nr. 8
ErbStB 2023 S. 226 Nr. 8
PAAAJ-39274

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.05.2022 - 7 K 1550/20

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