Grunderwerbsteuer bei Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot
Leitsatz
§ 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG setzt voraus, daß der Berechtigte das Kaufangebot zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen verwertet (vgl. , BFHE 135, 90, BStBl II 1982, 269). Dieses Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, wenn der Berechtigte sich das Kaufangebot einräumen läßt, um damit eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Es ist nicht erforderlich, daß der angestrebte wirtschaftliche Erfolg tatsächlich eintritt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 984 BFH/NV 1989 S. 47 Nr. 11 LAAAA-93017