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Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen
Das ging schnell: Nachdem am der Termin der mündlichen Verhandlung beim BFH zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen war, war nicht einmal eine Woche später das Urteil geschrieben, um dann am pünktlich zur BFH-Jahrespressekonferenz präsentiert zu werden.
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Kernaussagen des BFH
[i]BFH, Urteil v. 14.2.2023 - IX R 3/22, NWB PAAAJ-34540 Ausgehend von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt der BFH in seinem Urteil v. - IX R 3/22 ( NWB PAAAJ-34540) zu folgenden Grundaussagen:
Zu diesen „anderen Wirtschaftsgütern“ gehören auch virtuelle Währungen.
Der Tausch dieser Wirtschaftsgüter ist als Anschaffung bzw. Veräußerung zu beurteilen.
§ 39 Abs. 1 AO ist „aus der Sicht des BGB ‚unjuristisch' formuliert“, weshalb die Zurechnung dieser Wirtschaftsgüter anhand privater Regeln erfolgen kann.
Es lag im Jahr 2017 kein normatives/strukturelles Vollzugsdefizit vor.
Wirtschaftsgut
[i]Strahl, NWB 10/2023 S. 664, NWB PAAAJ-35094 Darf ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann betriebliche Vermögenspositionen, z. B. Eurobeträge, für anspruchslose (§ 194 BGB) Signaturketteneinträge (= „tokenisiertes Nichts“) hingeben, weil er darin zu Recht einen Vermögensvorteil für de...