Online-Nachricht - Donnerstag, 04.05.2023

Grundsteuer | Mecklenburg-Vorpommern: Finanzämter versenden Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärungen (FinMin)

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist nunmehr seit über drei Monaten abgelaufen. Bislang sind in den Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern mehr als 616.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eingereicht worden. Somit fehlen noch ca. 14 % der Erklärungen.

Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern u.a. weiter aus:

  • Jene Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung eingereicht haben, werden in den nächsten Tagen Post vom zuständigen Finanzamt erhalten.

  • Die Erinnerungsschreiben enthalten neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages von bis zu 25.000 € oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema sowie ein Muster eines Erinnerungsschreibens sind auf der Homepage des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
DAAAJ-39038