Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung am Beschäftigungsort aufgibt und später aus gesundheitlichen Gründen dort eine eigene Wohnung nimmt
Leitsatz
Hat ein Arbeitnehmer seine Familienwohnung von seinem Beschäftigungsort wegverlegt und zunächst keinen doppelten Haushalt geführt, kann die spätere Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn die erneute Wohnungsnahme am Beschäftigungsort wegen einer zwischenzeitlich festgestellten schweren Erkrankung des Arbeitnehmers erfolgt (Anschluß an Urteil vom VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 94 BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 12 OAAAA-93003
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