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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungskosten für Personal
Übernachtungskosten für Personal, das bundesweit an Betreiber von Supermärkten verliehen wird, sind gewerbesteuerlich nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen, denn die hierfür angemieteten Räume gehören zum fiktiven Anlagevermögen.
Die Klägerin verlieh Arbeitnehmer an Supermärkte, die dort einfache Arbeiten verrichteten. Die Supermärkte befanden sich in unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Die Klägerin mietete daher Wohnungen oder Pensionszimmer für ihre Arbeitnehmer in der Nähe des jeweiligen Supermarktes an.
Die Zugehörigkeit [i]Geschäftskonzept der Klägerin umfasste auch die Unterbringung der Arbeitnehmerzum fiktiven Anlagevermögen leitete das FG daraus ab, dass es zum konkreten Geschäftsmodell der Klägerin gehört hatte, kostengünstige Arbeitnehmer flexibel in allen Gegenden Deutschlands einzusetzen, in denen der Supermarktbetreiber keine Arbeitnehmer fand, die e...