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Umsatzsteuer kompakt
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (EuGH)
Der EuGH hat zur Auslegung von Art. 14 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1) in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom (ABl. 2010, L 10, S. 14) geänderten Fassung entschieden.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Dem EuGH wurde die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen ist, dass eine komplexe einheitliche Leistung eine „Lieferung von Gegenständen“ im Sinne von Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie oder eine „Dienstleistung“ im Sinne ihres Art. 24 Abs. 1 darstellt, wenn sie sich zusammensetzt aus
der Bereitstellung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs);
der Übertragung von Elektrizität mit entsprechend angepassten Parametern an die Batterien des Elektrofahrzeugs;
der notwendigen technischen Unterstützung für die betreffenden Nutzer;
der Bereitstellung von IT Anwendungen, die es dem betreffenden Nutzer ermöglichen, einen Anschluss zu reservieren, den Umsatzverlauf einzusehen und in einer elektronischen Geldbör...