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AGB | Zulässige Erhebung sog. Negativzinsen
Die Erhebung sog. Negativzinsen kann über AGB in neu vereinbarte Giroverträge wirksam einbezogen werden.
Eine Bank führte ab April 2020 durch Preisaushang in ihren Geschäftsräumen für Girokonten neben einer monatlichen Kontoführungsgebühr ein Verwahrentgelt ein. Im Fall der Neuanlage sollen die Kunden für Einlagen über 10.000 € ein Entgelt in Höhe von 0,5 % p. a. zahlen. Bei dem Entgelt für die Verwahrung handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um ein Entgelt für eine Hauptleistung und nicht um ein solches für eine bloße Nebenleistung zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Dem stehe nicht entgegen, dass die Bank bereits eine Kontoführungsgebühr berechnet habe. Infolge ihrer Preisbildungsfreiheit sei es auch unerheblich, ob das Verwa...