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Portugal | Temporärer Nullsatz für bestimmte Grundnahrungsmittel
[i]Lei No. 17/2023 v. 14.4.2023 im Gesetzblatt DRE (Portugiesisch) unter https://go.nwb.de/w85iiIn der Zeit zwischen dem und dem soll vorübergehend – angabegemäß wegen des außerordentlichen Anstiegs der Lebensmittelpreise – ein Mehrwertsteuersatz von null (mit Vorsteuerabzug) für die Einfuhr und die Lieferung bestimmter Grundnahrungsmittel gelten; insbesondere (aber nicht ausschließlich) für Brot, bestimmte Gemüsesorten, Früchte, Hülsenfrüchte und Molkereiprodukte sowie Fleisch, genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch und Öle, vielfach jeweils in näher bestimmten Verarbeitungsformen.
Zu dieser Gesetzesänderung hat die portugiesische Finanzverwaltung bereits ein Rundschreiben (Circular 30.257 v. ) veröffentlicht, das weitere Informationen z. B. zum Anwendungsbereich und den einzuhaltenden Formalitäten e...