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EuGH | Fiktive Verfahrensbezeichnungen
Seit Juli 2018 werden zahlreiche Verfahren vor dem EuGH, an denen natürliche Personen beteiligt sind, aus Datenschutzgründen anonymisiert. Seit Anfang des Jahres 2023 werden diesen Verfahren mithilfe eines IT-basierten Generators fiktive Namen zugeordnet, um anonym geführte Verfahren leichter zu identifizieren. Wie der EuGH mitteilt, bleiben diese Verfahren besser im [i]Bessere Zitierbarkeit der Urteile bei Schutz personenbezogener DatenGedächtnis und können sowohl in der Rechtsprechung als auch in anderen Zusammenhängen einfacher zitiert werden. Die fiktiven Namen entsprächen nicht den wahren Namen von Parteien des Verfahrens; es handele sich auch nicht generell um existierende Namen. Sie erschienen in der Kopfzeile des Urteils sowie auf dessen erster Seite, nach der Nummer der Rechtssache. Soweit ersichtlich ist die erste Mehrwertsteuer-...