NWB Nr. 18 vom Seite 1281

Kommt jetzt die e-Rechnung ...

Ronny Langer | Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater | Partner der KMLZ Rechtsanwalts GmbH, München

... und damit auch das transaktionale Meldesystem an den Fiskus?

Lange war es in Deutschland ruhig um das Thema e-Rechnung. Jetzt sind die Verbände aufgerufen, einen Diskussionsentwurf zu kommentieren, wonach zum eine e-Rechnungspflicht eingeführt werden soll. Papier- oder PDF-Rechnungen wären dann nicht mehr erlaubt. Der Vorstoß des BMF ist dabei sehr zurückhaltend und offen formuliert. So heißt es im Anschreiben an die Verbände, dass das BMF „erwägt, dem Gesetzgeber als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen“. Die ersten Reaktionen hierauf fallen sehr unterschiedlich aus. Die Bandbreite reicht von Begeisterung für die Möglichkeit, den Gesetzentwurf mitgestalten zu können bis zu Verwunderung und dem Wunsch, nur baldmöglichst klare Ansagen zu bekommen, damit man sich darauf einstellen kann.

Kommt die e-Rechnung nun aber tatsächlich so schnell? Eigentlich besteht keine Eile. Deutschland würde nur voranpreschen und noch vor der ohnehin von der EU geplanten und zunehmend wahrscheinlicher werdenden Einführung der e-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Umsätze ab 2028 tätig werden. Andere Länder, wie z. B. Österreich, warten noch ab. Die Ampelparteien haben sich allerdings in ihrem Koalitionsvertrag 2021 für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von e-Rechnungen ausgesprochen. Sie wollen mit der aktuellen Initiative vermutlich beweisen, dass sie ihren Versprechen auch Taten folgen lassen. Es wird nun vor allem davon abhängen, wie die Wirtschaft reagiert. Es mag Unternehmen geben, die in Sachen e-Rechnung schon sehr weit sind und eine flächendeckende Verpflichtung möglichst bald haben wollen. Einige Unternehmen werden aber Schwierigkeiten darin sehen, ihre Prozesse bis Ende 2024 umzustellen. Das BMF zeigt hierzu zwar auch den möglichen Ausweg auf, eine zeitlich gestaffelte Einführung. Solche Ausnahmen verkomplizieren aber oftmals das System.

Man muss auch im Hinterkopf behalten, dass das EU-Recht aktuell eine Verpflichtung zur Verwendung von e-Rechnungen nicht zulässt. Deutschland hat daher eine Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL bei der EU-Kommission beantragt. Belgien hatte dies auch erst kürzlich getan und relativ schnell eine Absage erhalten. Dem Vernehmen nach scheiterte Belgien daran, nur die e-Rechnungspflicht beantragt zu haben, aber nicht auch damit verbunden die Einführung eines elektronischen Systems zur transaktionsbezogenen Meldung von B2B-Umsätzen an die Finanzverwaltung. Gerade letzteres ist aber das eigentliche Ziel der EU-Kommission, weil damit dem Umsatzsteuerbetrug begegnet werden soll. Die e-Rechnung ist lediglich Mittel zum Zweck. Deshalb hat das BMF auch schon anklingen lassen, dass die obligatorische e-Rechnung einhergehen wird mit der Einführung eines solchen Meldesystems. Und das könnte ein weiterer Knackpunkt sein. Nicht nur die Unternehmen werden einige Zeit benötigen, um sich technisch vorzubereiten. Auch die Finanzverwaltung muss auf ihrer Seite die technischen Voraussetzungen dafür schaffen.

Ronny Langer

Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 1281
NWB PAAAJ-38947