1. Ein vertragsärztlicher Vergütungsanspruch für eine Notfallbehandlung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte anschließend in ein anderes Krankenhaus aufgenommen wird als das Krankenhaus der Notfallbehandlung ().
2. Eine konkludente (stationäre) Aufnahmeentscheidung wird nicht durch die Intubation und Beatmung eines Versicherten getroffen, wenn dies im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung mit dem Ergebnis einer Weiterverweisung lediglich dazu dient, den Zustand des Patienten zu stabilisieren und seine Transportfähigkeit aufrechtzuerhalten (). Dies gilt auch dann, wenn die Beatmung im Rahmen der diagnostischen Untersuchung auf einer Neurologischen Fachabteilung durchgeführt wird.
3. Ein fortgesetzter Rettungstransport liegt nicht vor, wenn erst nach einer im Rahmen der Aufnahmeentscheidung im Krankenhaus durchgeführten Diagnostik feststeht, dass eine Weiterverweisung notwendig ist.
Fundstelle(n): YAAAJ-38931
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.02.2023 - L 7 KA 70/19 WA
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