Die ambulante Kataraktoperation unter Einsatz eines Femtosekundenlasers ist eine neue Behandlungsmethode i. S. d. § 135 ABs. 1 SGB V, die ohne Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf. Die fehlende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses war im zweiten Quartal 2017 nicht wegen des Vorliegens eines Falles des sog. Systemversagens entbehrlich.
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.01.2023 - L 1 KR 188/20
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