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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 BA 43/20

Gesetze: § 7 SGB IV

Leitsatz

Leitsatz:

Im Regelfall ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber (hier: Plankrankenhaus) ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Auftragnehmer nicht um den "Honorararzt" selbst, sondern um eine rechtfähige Personengesellschaft wie z. B. eine OHG, KG, GmbH & C. KG, Partnerschaftsgesellschaft oder GbR handelt (Bezugnahme auf ). Dies gilt jedoch nicht, wenn im Einzelfall die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung mit entsprechender Weisungsgebundenheit gegenüber den Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit deutlich überwiegen (hier bejaht).

Fundstelle(n):
VAAAJ-38906

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.10.2022 - L 9 BA 43/20

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