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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 103/21 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch für die Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs 7 AsylbLG ist im Wege der normerhaltenden teleologischen Reduktion zu fordern, dass dem Leistungsberechtigten ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist

2. Liegt das pflichtwidrige Verhalten im Unterlassen der freiwilligen Ausreise, muss dem Leistungsberechtigten dieses Verhalten vorwerfbar sein. Dies setzt voraus, dass er Kenntnis von seiner Verpflichtung zur freiwilligen Ausreise hat.

Fundstelle(n):
LAAAJ-38889

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER

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