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Die Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht wegen des besonderen Schutzbedürfnisses von Auszubildenden einen Anspruch auf eine „angemessene“ Ausbildungsvergütung vor. Doch was ist „angemessen“? Die Praxis zeigt, dass Auszubildende immer wieder Fragen zum Thema Ausbildungsvergütung haben. Und zuweilen kommt es auch zu bösen Überraschungen im Berufsschulunterricht …
Die Thematiken Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung bzw. Berufsbildungsgesetz gehören ins Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans.
Praxisfall
In der Berufsschule vergleichen die Auszubildenden Jana und Laura, die im August 2022 ihre Ausbildung zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement bei zwei nordhessischen Großhandelsunternehmen begonnen haben, ihren Ausbildungsvertrag. Dabei stellt Jana fest, dass ihre Vergütung stark von Lauras abweicht. Laut ihren Ausbildungsverträgen wird sie sogar im dritten Ausbildungsjahr weniger verdienen als ihre Mitschülerin Laura aktuell im ersten Ausbildungsjahr:
Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Jana:
Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto
Tabelle in neuem Fenster öffnen
€
| 848,00 | 902,00 | 983,00 | |
im
| ersten | zweiten | dritten | vierten |
Ausbildungsjahr.
Aus dem Berufsausbildungsvertrag von Laura:
Der/die Auszubildende zahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung (§ 5); diese beträgt zurzeit monatlich brutto