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Online-Nachricht - Freitag, 12.05.2023

Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung"

Die Arbeitsgemeinschaften „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ sind körperschaftsteuerfrei, wenn sie die ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören neben den medizinischen Aufgaben wie z.B. der Einzelfallbegutachtung auch die Erhebung, Übermittlung und Speicherung von Sozialdaten; dies umfasst auch Archivierungsleistungen, wenn die Archivierungsleistung bei einem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden würde.

Hintergrund: Nach dem Gesetz sind die Arbeitsgemeinschaften „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen von der Körperschaftsteuer befrei...