Kleingartenland ist in der Regel wegen des weitgehenden Pachtschutzes als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten
Leitsatz
1. Grundstücksflächen, die als Kleingartenland verpachtet und genutzt werden, sind in der Regel wegen des weitgehenden Pachtschutzes als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten, es sei denn, daß aus besonderen Umständen zu entnehmen ist, daß das Land demnächst einer Bebauung oder einer anderen nichtgärtnerischen Nutzung zugeführt werden soll (Bestätigung des Abschn. 2 Abs. 8 BewRGr).
2. Eine Kleingartenanlage ist im vergleichenden Verfahren gemäß § 37 BewG zu bewerten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 870 BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11 KAAAA-92978
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