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PiR Nr. 5 vom Seite 157

Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29

Grundlegende Erläuterungen und praktische Anwendungsfragen

Jana Michel und WP/StB Stefan Schaden

In Deutschland betrug die vom Statistischen Bundesamt bekanntgegebene durchschnittliche Inflationsrate des Kalenderjahrs 2022 7,9 % und wies damit den höchsten Stand der vergangenen 70 Jahre auf. Das Vorliegen von hoher Inflation ist aktuell weltweit ein Problem. Eine hohe Inflation hat auch Auswirkungen auf Konzernabschlüsse in Deutschland ansässiger Unternehmen (mit Berichtswährung €), die Konzerngesellschaften einbeziehen, deren funktionale Währung die Währung eines sog. Hochinflationslandes ist. Die Abschlüsse der betreffenden Gesellschaften müssen in einem solchen Fall vor Währungsumrechnung (IAS 21) nach den Sondervorschriften des IAS 29 zur Rechnungslegung bei Hochinflation entsprechend angepasst werden (restatement approach), um die Aussagekraft der finanziellen Berichterstattung wiederherzustellen. Ohne eine solche Anpassung ist eine Berichterstattung „not useful“ und deren Aussagekraft u. U. „misleading“ (IAS 29.2). IAS 29 sieht deshalb die Anpassung des Abschlusses anhand eines zum Bilanzstichtag geltenden allgemeinen Preisindexes vor, um eine Neutralisation der Verzerrungseffekte bedingt durch Hochinflation zu erreichen (IAS 29.11).

Dittmar/Brüggemann, Aktuelle Herausfo...

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Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29

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