Online-Nachricht - Mittwoch, 26.04.2023

Mindestbesteuerung | Sonderregeln bei Besteuerung der Seeschifffahrt (hib)

In den meisten Ländern bestehen für die Seeschifffahrt besondere steuerliche Regelungen, um den globalen wirtschaftlichen Besonderheiten der Seeschifffahrt Rechnung zu tragen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/6468) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/6353) nach der Mindestbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen heißt, sollen mit diesen Sonderregelungen auch steuermotivierte Ausflaggungen verhindert werden.

138 Staaten hätten entschieden, dass Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes auszunehmen seien.

Die Bundesregierung schreibt, sie habe sich stets für eine robuste, effektive und faire Ausgestaltung des Regelungswerks zur globalen effektiven Mindestbesteuerung eingesetzt, die weder bestimmte Branchen noch bestimmte Regionen im Wettbewerb besserstelle. Etwaige sektorspezifische Bereichsausnahmen sollten nur in eng begrenzen und gut begründeten Konstellationen zugelassen werden.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 298/2023 (RD)

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-38526