Mindestbesteuerung | Sonderregeln bei Besteuerung der Seeschifffahrt (hib)
In den meisten Ländern bestehen für
die Seeschifffahrt besondere steuerliche Regelungen, um den globalen
wirtschaftlichen Besonderheiten der Seeschifffahrt Rechnung zu tragen. Wie es
in einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/6468) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 20/6353) nach der
Mindestbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen heißt, sollen mit diesen
Sonderregelungen auch steuermotivierte Ausflaggungen verhindert
werden.
138 Staaten hätten entschieden, dass Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes auszunehmen seien.
Die Bundesregierung schreibt, sie habe sich stets für eine robuste, effektive und faire Ausgestaltung des Regelungswerks zur globalen effektiven Mindestbesteuerung eingesetzt, die weder bestimmte Branchen noch bestimmte Regionen im Wettbewerb besserstelle. Etwaige sektorspezifische Bereichsausnahmen sollten nur in eng begrenzen und gut begründeten Konstellationen zugelassen werden.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 298/2023 (RD)
Fundstelle(n):
HAAAJ-38526