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Ergänzung der StBPPV (Referentenentwurf)
Das [i]beSt für weitere BeratungsstellenBMF hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) vorgelegt (Mitteilung v. ). Vom an soll für weitere Beratungsstellen (vgl. § 34 Absatz 2 StBerG) die Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) beantragt werden können. Die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen in § 86d Abs. 7 und § 86e Abs. 5 StBerG in der ab dem geltenden Fassung wurden durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften v. (BGBl 2023 I Nr. 64) geschaffen. In der Folge sind nunmehr in der StBPPV noch Anpassungen im Hinblick auf die weiteren beSt erforderlich.