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Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und die steuerliche Immobilienbewertung
Mit Wirkung zum ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Hintergrund ist die CO2-Abgabe, die seit 2021 auf Emissionen aus fossilen Kraft- und Heizstoffen (u. a. Heizöl und Erdgas) erhoben wird, um die nationalen Klimaschutzziele in Bezug auf die Reduzierung von Treibhausgasen zu erreichen. Brennstoff- und Wärmelieferanten werden über die Verpflichtung, Emissionsrechte zu erwerben mit der CO2-Abgabe belegt, die in der Regel als Preisbestandteil an die Letztverbraucher weitergegeben wird.
Kernaussagen
Der gesetzlich festgelegte CO2-Preisanteil des Vermieters ist ein echter, künftig steigender Kostenfaktor.
Der Vermieteranteil ist bei Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens als Betriebskosten mindernd zu berücksichtigen; im Rahmen der übrigen bewertungsgesetzlichen Verfahren ist dies nach aktuellem Stand wohl nur über den Nachweis nach § 198 BewG möglich.
Bei kurzfristiger Übertragungsabsicht sollten geplante Mieterhöhungen zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete geprüft und ggf. zurückgestellt werden.
Empfehlungen und Hinweise für die Praxis
Der CO2-Kostenanteil des Vermieters findet aktuell wohl nur im Rahmen des Ertragswertverfahrens unmittelb...