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Kurzfassung zum Beitrag von Darmstadt, NWB-EV 5/2023 S. 151

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und die steuerliche Immobilienbewertung

Anne Darmstadt

Mit Wirkung zum ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Hintergrund ist die CO2-Abgabe, die seit 2021 auf Emissionen aus fossilen Kraft- und Heizstoffen (u. a. Heizöl und Erdgas) erhoben wird, um die nationalen Klimaschutzziele in Bezug auf die Reduzierung von Treibhausgasen zu erreichen. Brennstoff- und Wärmelieferanten werden über die Verpflichtung, Emissionsrechte zu erwerben mit der CO2-Abgabe belegt, die in der Regel als Preisbestandteil an die Letztverbraucher weitergegeben wird.

Kernaussagen

  • Der gesetzlich festgelegte CO2-Preisanteil des Vermieters ist ein echter, künftig steigender Kostenfaktor.

  • Der Vermieteranteil ist bei Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens als Betriebskosten mindernd zu berücksichtigen; im Rahmen der übrigen bewertungsgesetzlichen Verfahren ist dies nach aktuellem Stand wohl nur über den Nachweis nach § 198 BewG möglich.

  • Bei kurzfristiger Übertragungsabsicht sollten geplante Mieterhöhungen zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete geprüft und ggf. zurückgestellt werden.

Empfehlungen und Hinweise für die Praxis

Der CO2-Kostenanteil des Vermieters findet aktuell wohl nur im Rahmen des Ertragswertverfahrens unmittelb...

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