Zinsen aus der Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Leitsatz
1. Im Zusammenhang mit der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Gegenständen vereinbarte langfristige Kaufpreisraten,
sind diese in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen; dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten eine Wertsicherungsklausel
vereinbart haben.
2. Der gesetzliche Zinssatz von 5,5 v. H. unterliegt für das Jahr 2015 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
3. Wird die Übertragung eines Grundstücks zugleich schenkungssteuerlich erfasst, stellt die Besteuerung der Zinszahlungen
mit Einkommensteuer keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 10 Nr. 44 DStR-Aktuell 2023 S. 12 Nr. 44 DStRE 2024 S. 80 Nr. 2 ErbStB 2023 S. 230 Nr. 8 ErbStB 2023 S. 230 Nr. 8 GStB 2023 S. 240 Nr. 7 GStB 2023 S. 240 Nr. 7 UVR 2023 S. 201 Nr. 7 GAAAJ-38334
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