Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft,
wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen
Leitsatz
1) Der Begriff „anlässlich” der Liquidation in § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht auf Gewinnausschüttungen auszudehnen, die
in Abgrenzung zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wie z.B. Abwicklungs- bzw. Liquidationserlöse, durch ihren Bezug zu
einem Zeitraum vor der Auflösung der Gesellschaft unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG subsumiert werden.
2) Die enge Auslegung kann sowohl mit der Gesetzesentstehung in Einklang gebracht werden, als auch mit Sinn und Zweck der
Steuererstattung auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU.
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 11/2023 S. 428 PIStB 2023 S. 240 Nr. 9 PIStB 2023 S. 240 Nr. 9 SAAAJ-38330
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