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FG Köln Urteil v. - 2 K 2446/19

Gesetze: EStG § 43 Abs. 1; EStG § 20 Nr. 1; EStG § 50d Abs. 1

Kapitalertragsteuer: Erstattung

Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft, wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen

Leitsatz

1) Der Begriff „anlässlich” der Liquidation in § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht auf Gewinnausschüttungen auszudehnen, die in Abgrenzung zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wie z.B. Abwicklungs- bzw. Liquidationserlöse, durch ihren Bezug zu einem Zeitraum vor der Auflösung der Gesellschaft unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG subsumiert werden.

2) Die enge Auslegung kann sowohl mit der Gesetzesentstehung in Einklang gebracht werden, als auch mit Sinn und Zweck der Steuererstattung auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU.

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2023 S. 428
PIStB 2023 S. 240 Nr. 9
PIStB 2023 S. 240 Nr. 9
SAAAJ-38330

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FG Köln, Urteil v. 26.10.2022 - 2 K 2446/19

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