1. Wird eine zu steuerpflichtigen Einkünften führende Tätigkeit ohne Wissen und Zutun des Insolvenzverwalters ausgeübt und
gelangen die Erträge nicht zur Masse, entsteht der Steueranspruch nicht als Masseverbindlichkeit. Dies gilt auch für den Bereich
der Umsatzsteuer.
2. Es besteht kein Anspruch von Insolvenzverwaltern gegenüber Kfz-Zulassungsstellen auf Bekanntgabe von Fahrzeugdaten, so
dass im hier strittigen Fall dem Insolvenzverwalter insofern keine Handlungsverpflichtung auferlegt werden kann, die er durch
unterlassene Kenntnisverschaffung verletzt hat.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 23/2023 S. 1628 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2023 S. 1628 VAAAJ-38329
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