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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 06 | Körperschaftsteuer: Bildung einer Pensionsrückstellung bei einer Pensionszusage unter Vorbehalt

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs steuerlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Uneingeschränkte Widerrufsvorbehalte, deren arbeitsrechtliche Gültigkeit oder Reichweite zweifelhaft oder ungeklärt sei, sind steuerlich schädlich.

Die erste Entscheidung, die wir Ihnen heute präsentieren, ist von großer praktischer Bedeutung für die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, denen eine Pension unter einem Vorbehalt zusagt worden ist. Der Bundesfinanzhof hat nämlich seine Rechtsprechung konkretisiert – zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage. Danach ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig, wenn eine Pensionszusage einen Vorbehalt enthält, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann.

Im Streitfall hatte ein Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter eingeführt und für die hieraus resultierenden Verpflicht...

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