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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | DBA: Besteuerungsrückfall bei teilweiser Nichtbesteuerung niederländischen Arbeitslohns

Die Anwendung der 30-%-Spezialistenregelung in den Niederlanden, aufgrund deren unter der Voraussetzung einer speziellen Sachkunde in bestimmten Branchen der niederländische Arbeitslohn von Grenzpendlern zu einem Anteil von 30 % steuerfrei ausgezahlt werden kann, führt nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf zu einer den Besteuerungsrückfall gem. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG auslösenden teilweisen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns durch die Niederlande.

Zur einkommensteuerlichen und abkommensrechtlichen Behandlung von niederländischem Arbeitslohn ist ebenfalls ein interessantes Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof neu anhängig.

Der Kläger wohnte in Deutschland. Als Ingenieur erhielt er Arbeitslohn von einem niederländischen Arbeitgeber. Dieser machte von der 30-%-Regelung Gebrauch. Danach kann ein Arbeitgeber nach niederländischem Recht in bestimmten Branchen einem Grenzpendler – unter der Voraussetzung einer speziellen Sachkunde – ohne Nachweis tatsächlich entstandener Kosten 30 % seines Arbeitslohns steuerfrei auszahlen. Dies wird auch als Spezialistenregelung bezeichnet.

Fraglich war, ob der freigestellte Teil des Arbeitslohns von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen ist. Das FG Düsseldorf

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