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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13 | Erbschaftsteuer: Steuerfreier Erwerb inländischer Immobilien bei ausländischem Vermächtnis

In Deutschland belegene Immobilien können nach einer erfreulichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben. Seit 2015 ist allerdings zu beachten, dass in bestimmten EU-Ländern – wie z. B. Polen – ein Vermächtnis eine direkte Wirkung entfaltet.

Bestätigt hat der Bundesfinanzhof eine lukrative Steuerspar-Möglichkeit bei der Erbschaftsteuer. Danach kann die Praxis den steuerfreien Erwerb inländischer Immobilien durch die Einsetzung eines ausländischen Vermächtnisses als legales Gestaltungsmodell nutzen.

In Deutschland belegene Immobilien können demnach steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ein ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben.

Seit 2015 und dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung ist bei Erbfällen im EU-Ausland allerdings Vorsicht geboten. In bestimmten EU-Ländern – wie...

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