Führt die fehlende Begrifflichkeit einer "wesentlichen Beteiligung" in der geänderten Fassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes -StSenkG- vom (BGBl I 2000, 1433) bei Unentgeltlichkeitsfällen des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu keiner "veranlagungszeitraumbezogenen" Betrachtung?
Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 37/15 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom - 2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 37/15 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 8/23 fortgeführt.
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