Gesetze: DBA CHE 1978 Art. 15 Abs. 3, DBA CHE 1978 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, DBA CHE 1978 Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines bei einer Schweizer Fluggesellschaft beschäftigten, in Deutschland ansässigen und im
internationalen Luftverkehr tätigen Piloten
Leitsatz
1. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz spricht allein das Besteuerungsrecht des Unternehmensstaats (hier: Schweiz) an und schließt
das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats (hier: Deutschland) nicht aus. Die Vorschrift enthält auch keine Fiktion der
Ausübung der Tätigkeit im Unternehmensstaat.
2. Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DBA-Schweiz lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass die Vergütungen nur dann im Ansässigkeitsstaat
besteuert werden dürfen, wenn sie im Unternehmensstaat nicht besteuert werden.
3. Für die Frage, ob ein bei einer Schweizer Fluggesellschaft beschäftigter, in Deutschland ansässiger und im internationalen
Luftverkehr tätiger Pilot seine Tätigkeit in der Schweiz oder in Deutschland respektive in Drittstaaten ausgeübt hat, kommt
es auf seine physische Anwesenheit an. Dabei ist eine tageweise Abgrenzung vorzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 10/2023 S. 387 IWB-Kurznachricht Nr. 10/2023 S. 387 WAAAJ-38090
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.06.2021 - 2 K 2191/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.