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Überblick über die Regelungen des Steueränderungsgesetzes 2003
Das StÄndG 2003, dem der Bundesrat am zugestimmt hat, enthält neben rein redaktionellen Regelungen im Wesentlichen folgende steuerrechtliche Regelungen:
I. Einkommensteuerrecht
1. Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1 EStG)
Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei in Höhe der in § 3b Abs. 1 EStG genannten Vomhundertsätze, angewandt auf den in einen Stundenlohn umzurechnenden Grundlohn. Grundlohn ist nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Ab ist der für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge maßgebliche Stundenlohn auf 50 € begrenzt.
2. Anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 52 Abs. 16 und § 9 Abs. 5 Satz 2, § 52 Abs. 23a Satz 2 EStG)
Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind dann nicht sofort als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. Als Reaktion auf die Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BFH wird durch das StÄndG 2003 die frühere, typi...