1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage mit Wertsicherungsklausel an eine dem Gesellschafter nahestehende Person - 2. Bindende Zusage des FA nur bei objektiv vollständiger und richtiger Darlegung der entscheidungserheblichen Teile des Sachverhalts
Leitsatz
1. Eine Pensionserhöhung, die die Kapitalgesellschaft einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person wegen gestiegener Lebenshaltungskosten ohne eine vor dem Eintritt in den Ruhestand vereinbarte Wertsicherungsklausel verspricht, ist nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn auch die Pensionen der Arbeiter und Angestellten des Unternehmens an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden.
2. Das FA ist nur dann an eine von ihm abgegebene Zusage gebunden, wenn der Steuerpflichtige den Sachverhalt in seinen entscheidungserheblichen Teilen vollständig und richtig dargelegt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 57 BFH/NV 1988 S. 4 Nr. 12 SAAAA-92890
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